Verena Hennings/ Sabine Hering
Prägungen der jüdischen Wohlfahrt durch die Wanderfürsorge
(1880-1933)
Wanderfürsorge und soziale Stiftungen als Grundsätze der jüdischen Wohlfahrt
Obwohl die Beschäftigung mit der Verfolgung, Vertreibung und Rettung der Juden sich in der Regel auf die Ereignisse in der NS-Zeit konzentriert, hat das Thema auch in den Jahrzehnten davor eine durchaus eigenständige Bedeutung gehabt. Deshalb scheint ein Blick auf die Problemlagen und Hilfestrukturen vor 1933 nicht nur von Interesse zu sein, weil diese die Voraussetzungen und die Erfahrungswerte geliefert haben, auf welchen die jüdische Selbsthilfe in der NS-Zeit aufbauen konnte; sie haben auch einen der beiden zentralen Bestandteile der jüdischen Wohlfahrt bis zum Ende der Weimarer Republik in entscheidender Weise geprägt.
Die Wanderfürsorge und der Aufbau sozialer Stiftungen sind seit jeher die beiden typischen Ausformungen der jüdischen Wohlfahrt gewesen: Während die Wanderfürsorge die Antwort auf die ‚Heimatlosigkeit’ des jüdischen Volkes darstellt, können die den spezifischen Bedürfnissen der jüdischen Bürgerinnen und Bürgern entsprechenden sozialen Stiftungen als ein Ausdruck der Repräsentanz jüdischen Lebens in der Sesshaftigkeit gelten.
In beiden Ausformungen der jüdischen Wohlfahrt finden sich – abhängig von den regionalen Gegebenheiten, wirtschaftlichen Umständen und zeitgemäßen Gepflogenheiten – große Unterschiede: Ebenso wie das Spektrum der sozialen Stiftungen von bescheidenen Formen der Selbsthilfe (z.B. kleine Kranken- und Altenstationen für in Not geratene Juden) bis hin zu prachtvollen und wegweisenden Einrichtungen reichte, zeichnet sich auch die Wanderfürsorge durch eine beachtliche Breite und Vielfalt der Hilfen aus, die im Folgenden Gegenstand der Darstellung sein werden.
Vertreibung und Flucht in der Geschichte des jüdischen Volkes
Die Geschichte des jüdischen Volkes ist von ihren Anfängen an durch eine fast ununterbrochene Kette von Wanderungen gekennzeichnet gewesen. Dabei werden bei diesen Wanderungen freiwillig erfolgte und erzwungene Mobilitätsprozesse unterschieden. Unter die ‚Zwangswanderungen’ fallen die Deportationen, die vom 8. Jahrhundert an von Palästina aus nach Assyrien, Babylonien und Rom stattgefunden haben, ebenso wie die Ausweisungen aus England, Frankreich, Spanien, Portugal und Deutschland in der Zeitspanne von 1000 bis 1900. Auch die Auswanderungen aus Osteuropa seit den Pogromen ab 1881 und die Flucht vor dem Faschismus seit den 1930er Jahren fallen selbstverständlich unter die Kategorie der erzwungenen Wanderungen.
Als freiwillige jüdische Wanderungen gelten vor allem der Ortswechsel aus religiösen und ‚patriotischen’ Motiven – so z.B. der Auszug aus Ägypten oder die zionistische Einwanderung nach Palästina. Auch Wanderungen, die der Verbesserung der wirtschaftlichen Aussichten gedient haben, werden zur freiwilligen Mobilität gezählt, obwohl hier die Frage nach dem Ursprung des Motivs, d.h. auch nach dem Ausmaß der Not, welche den Wunsch nach der Verbesserung der Lebensverhältnisse geweckt hat, nicht eindeutig zu beantworten ist.
Es ist jedoch grundsätzlich festzuhalten, dass es jeweils wirtschaftliche, rechtliche, ideologische und sozialpolitische Gründe waren, welche den jüdischen Wanderungen zugrunde gelegen und das Phänomen der ‚strukturellen Heimatlosigkeit’ geschaffen haben – und nicht etwa ein „immanenter, angeblich nur dem jüdischen Volk eigener Wandertrieb“, oder der Fluch der Ruhelosigkeit, wie ihn die Legende vom Ahasver nahe legt.
Die Auswirkungen, welche die Mobilität auf die jüdische Wohlfahrt und deren Prinzipien gehabt haben, sind vor dem Hintergrund dieser Geschichte leicht nachzuvollziehen: Um das Überleben angesichts der ‚strukturellen Heimatlosigkeit’ zu sichern, war das Gefühl der Zusammengehörigkeit trotz der Verstreutheit über den gesamten Erdball von entscheidender Bedeutung. Nur aus diesem spezifischen Gefühl der Zusammengehörigkeit heraus entstanden die beiden Grundprinzipien ‚Solidarität’ und ‚soziale Gerechtigkeit’, die trotz Distanz und extrem unterschiedlichen Lebensverhältnissen und Lebensformen die Hilfe der Reichen für die Armen (und damit auch die Hilfe der Westjuden für die Ostjuden) zur Selbstverständlichkeit gemacht haben.
Reichtum wurde im Judentum nicht als persönliches Verdienst betrachtet, sondern dem ‚Zufall’ zugeschrieben, verschont geblieben zu sein. Mitgefühl war kein Gefühl, das den Nächsten vorbehalten war (wie die Nächstenliebe), sondern die Wurzel einer Hilfsbereitschaft, die auch – und gerade – Fremden und weit Entfernten gegenüber aufgebracht wurden musste.
Die jüdische Wohlfahrt existierte deshalb auf der Grundlage der ‚Zedaka’ (Gedanke der sozialen Gerechtigkeit), die dazu dienen sollte, die Ungerechtigkeiten, welche durch die Vertreibungen und Wanderungen verursacht waren, durch diejenigen auszugleichen, denen Sesshaftigkeit und Wohlstand vergönnt war.
Die Wellen der Ansiedlung und Vertreibung in Deutschland bis 1880
Im 4. Jahrhundert wurden die ersten jüdischen Gemeinden im Rheinland nachgewiesen, die früheste in Köln im Jahre 321. Wahrscheinlich gab es auch in Regensburg, Trier und Worms zu dieser Zeit bereits jüdische Siedlungen. Unter Karl dem Großen und seinem Sohn Ludwig dem Frommen entwickelte sich im 9. Jahrhundert die erste Blütezeit des deutschen Judentums. Mainz, Speyer und Worms waren die Zentren des damit verbundenen geistigen und kulturellen Lebens. Aber bereits seit Ende des 11. Jahrhunderts wurden viele jüdische Gemeinden vernichtet und die Juden im Deutschen Reich (wie in ganz Mitteleuropa) verfolgt.
Die Rückkehr und Neuansiedlung von Juden in den einzelnen Gebieten des Deutschen Reichs erfolgte seit dem 15. Jahrhundert: Infolge der Vertreibung durch die Inquisition in Spanien und Portugal wanderten im 15. und 16. Jahrhundert viele jüdische Familien wieder nach Mitteleuropa, in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ergänzt durch Ansiedlungen osteuropäischer Juden, welche damals bereits aufgrund von Pogromen ihre Heimat verlassen mussten.
Diese Rückkehr wurde unterstützt durch die sich seit dem 17. Jahrhundert in einigen Orten Mitteleuropas etablierenden Toleranzedikte, welche – geprägt durch die aufklärerische Idee der Religionsfreiheit ebenso wie durch die damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen – auch die Anerkennung des Judentums und der mosaischen Religion umfassten.
Das häufig als positives Beispiel zitierte preußische Emanzipationsedikt von 1812 erwies sich allerdings als regional und inhaltlich widersprüchliche Reform, da erst durch die Entwicklungen infolge der 1848er Revolution Voraussetzungen geschaffen wurden, die den Namen ’Emanzipation der Juden’ verdienten: 1869 erfolgte die bürgerliche Gleichberechtigung der Juden in Preußen und im Norddeutschen Bund, 1871 wurde das Gesetz für das ganze deutsche Reich übernommen.
Deutschland entwickelte sich damit bis 1933 zu einem Land, in dem die Zahl der jüdischen Bevölkerung bis auf ca. 500.000 Personen anwuchs und in dem bedeutsame geistige und kulturelle Zentren des Judentums vor allem in Berlin, Breslau und Frankfurt zu verzeichnen waren. Die in diesem Zusammenhang entstandene jüdische Wohlfahrtspflege hat sich allerdings nicht auf die Lösung der sozialen Probleme der einheimischen jüdischen Bevölkerung beschränkt, sondern sich aufgrund der leidvollen eigenen Vorgeschichte (und deren Parallelen zu der Situation in anderen Ländern) dazu aufgerufen gefühlt, den notleidenden Juden in Osteuropa zu helfen und denjenigen von ihnen, die als Emigranten nach Deutschland oder durch Deutschland hindurch kamen, hilfreich zur Seite zu stehen.
Die Fluchtbewegungen in Osteuropa ab 1880
Die Pogrome in Russland, der Ukraine, Rumänien und Polen in den Jahren zwischen 1881 bis 1884 lösten einen grundlegenden Wandel der demographischen Struktur von Juden in Ost und West aus, der bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts anhielt: 1880 lebten 10 Millionen Juden auf der Welt, davon wohnten 7,5 Millionen in Osteuropa – 1933 waren es noch 4,6 Millionen. Dagegen lebten 1880 nur etwa 300.000 Juden in den USA, 1930 waren es über 3 Millionen.
Neben den USA wurde seit 1882 auch Palästina vor allem aufgrund der damit verbundenen politischen Optionen ein wichtiges Einreiseland für jüdische Emigranten: etwa 120.00 Flüchtlinge ließen sich dort zwischen 1882 und 1930 nieder. Andere bedeutsame Einreiseländer waren England mit 210.000, Argentinien mit 180.000, Kanada mit 125.000, Frankreich mit 100.000 und Deutschland mit ebenfalls 100.000 jüdischen Einwanderern in den Jahren zwischen 1891 und 1930. Wie ist diese Entwicklung zu verstehen? Mit der Ermordung von Zar Alexander II am 1. März 1881 begann die erste Welle der jüdischen Massenemigration aus Osteuropa. Neben der politischen Ausgrenzung, der ökonomisch oft hoffnungslosen Lage und der religiösen Unterdrückung, welchen die Juden ausgesetzt waren, trieben sie die immer wieder neu ausbrechenden Pogromwellen, die sich in vier Hauptphasen gliedern lassen, in die Flucht:
– 1881-1904 Pogrome im zaristischen Russland, in Polen und Rumänien,
– 1904-1919 neue Welle der Pogrome im Zusammenhang mit der Revolution von 1905,
– 1919-1923 Verfolgungen in der Ukraine,
– 1924-1931 Wirtschaftskrise und antisemitische Politik in Polen.
Im zaristischen Russland waren vor allem die restriktiven Lebensbedingungen für die jüdischen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Auswanderung. Bereits 1791 erließ die zaristische Regierung ein Gesetz, welches das Wohnrecht der Juden auf ein bestimmtes Gebiet (Ansiedlungsrayon) beschränkte. Ihre Tätigkeiten wurden auf die Bereiche ‚Handel und Gewerbe’ beschränkt und reichten in der Regel zum Lebens-unterhalt nur unzureichend aus. Trotz dieser Ausgrenzung und Unterprivilegierung wendete sich der Hass der übrigen Bevölkerung immer wieder gegen die im Rayon ansässigen Juden und entlud sich in zahlreichen Wellen von Pogromen.
In Rumänien galten die Juden nicht als Staatsangehörige, sondern als Ausländer. Die damit fehlenden Bürgerrechte und die ebenso fehlende Freizügigkeit führten zu einer wirtschaftlichen und politischen Entrechtung, die sie immer wieder zu hilflosen Opfern von Verfolgung machten. In Galizien (bis 1918 österreichisch, ab 1918 polnisch) waren es unter österreichischer Herrschaft trotz bürgerlicher Gleichberechtigung und Freizügigkeit eher wirtschaftliche Faktoren, die zur Verarmung und infolge dessen zur Auswanderung führten. Unter polnischer Herrschaft setzten ab 1918 Pogrome ein, begleitet von antisemitischen Kampagnen und Boykotten, ein. Polen wurde dadurch zu dem Auswanderungsland in Osteuropa, das die höchsten Zahlen aufzuweisen hatte: Fast die Hälfte der zwischen 1920 und 1928 in die USA eingewanderten Juden stammten aus Polen.
Neben diesen Push-Faktoren hat es aber auch eine Reihe von Pull-Faktoren gegeben, welche die Auswanderungsbereitschaft befördert haben. Vor allem die USA galten als Land der Freiheit, der Vorurteilslosigkeit und der ‚unbegrenzten Möglichkeiten’. Die Einschränkungen im Bereich der Berufsausübung und der regionalen Freizügigkeit, welche das Leben der Juden in Osteuropa fast überall geprägt hatten, gab es dort nicht. Daher bestand die – durchaus berechtigte – Hoffnung, durch die Ansiedlung in den Vereinigten Staaten die Lebens- und Überlebenschancen dauerhaft zu verbessern.
Darüber hinaus ist auf den überaus bedeutsamen Umstand hinzuweisen, dass die jüdische Wanderung in der allgemeinen Migrationsforschung jenseits der Push- und Pull-Faktoren einen ganz besonderen Stellenwert einnimmt: „Auch wenn bei den Ursachen der jüdischen Auswanderung bestimmte Zusammenhänge mit den Gründen der Auswanderung bei anderen Völkern bestehen, so sind aber Art und Charakter des Phänomens ganz einzigartig. Dies drückt sich vor allem darin aus, dass die jüdische Wanderung eine ausgesprochene Familienwanderung ist, d.h. die Zahl der verheirateten Auswanderer und die der Frauen und Kinder größer ist als bei allen anderen Völkern“. Zwischen 1899 und 1914 betrug die Zahl der jüdischen Einwan-derer in die USA fast 1,5 Millionen Menschen. Davon waren 654.000 Frauen, also etwa 44% der Einwanderer, und die Anzahl der Kinder unter 14 Jahren belief sich auf 362.073, also 24%.
Der Grund für diese spezifische Struktur der ‚Wanderung’ wird in der definitiven Entscheidung für den Ortswechsel gesehen: „Dieser chronische, im Laufe von mehr als drei Jahrzehnten fast ununterbrochen anschwellende Emigrationsprozess osteuropäischrer Juden trugt im Gegensatz zu den Wanderbewegungen anderer osteuropäischer Völker einen dauernden, definitiven Charakter. Der Jude verlässt Osteuropa um (fast) nie wieder zurück zu kehren. Daher diese ungeheure Zahl von Frauen und Kindern unter den jüdischen Emigranten.“
Die Tätigkeit des ‚Hilfsvereins der deutschen Juden’
Für die knapp vier Millionen Juden, die zwischen 1880 und 1929 ihre osteuropäische Heimat verlassen haben, war Deutschland bis 1914 nur ein Durchgangsland. Deshalb hat der 1901 gegründete ‚Hilfsverein der deutschen Juden’, welcher als bedeutendste jüdische Hilfsorganisation in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts gilt, seine Tätigkeit vor allem auf die Unterstützung der notleidenden jüdischen Bevölkerung in Osteuropa und die Fluchthilfe besonders bedrohter Gruppen nach Palästina und den USA konzentriert. In dem zehnten Jahresbericht des Hilfsvereins heißt es im Rückblick auf die Anfangsjahre: „Die Gründer des Hilfsvereins hatten sich, wie die Statuten sagen, das humanitäre Ziel gesetzt, die sittliche, geistige und wirtschaftliche Entwicklung der Glaubensgenossen, insbesondere im östlichen Europa und in Asien zu fördern.“
Der Hilfsverein war eine Gründung, an der fast 25.000 Mitglieder aus ganz Deutschland beteiligt waren, darunter eine beeindruckende Zahl von Prominenten und einflussreichen Persönlichkeiten, so z.B. der Vorsitzende, Dr. phil. h.c. James Simon und sein Stellvertreter Generalkonsul Eugen Landau, im Vorstand begleitet von Personen wie Dr. Paul Schottländer aus Breslau oder Kommerzienrat Georg Marx aus Königsberg.
Um konstruktiv und wirksam Hilfe leisten zu können, verließ sich der Hilfsverein nicht nur auf seine eigenen Ressourcen, sondern legte großen Wert auf die Zusammen-arbeit mit anderen nationalen und internationalen Hilfsorganisationen, so z.B. mit dem ‚Jüdischen Frauenbund’, der Bahnhofshilfe betrieb und für das Verbot des internationalen Mädchenhandels kämpfte, oder dem ‚Jüdischen Volksverein’, welcher sich besonders für die Betreuung der auf der Flucht befindlichen Ostjuden einsetzte – von ihrer Ankunft am Bahnhof über die Beherbergung und Verpflegung bis zur Gewährung von Rechtsschutz. Über die Zusammenarbeit mit den internationalen Hilfsorganisationen wird später noch ausführlicher zu sprechen sein.
Zunächst leistete der Hilfsverein lokale Hilfs- und Aufbauarbeit in Osteuropa und Palästina. Zu diesen Tätigkeiten gehörte die Unterstützung galizischer Lehrlinge, der Aufbau von Kinderheimen und Waisenhäusern in Russland und Bulgarien sowie Handwerkerschulen in Rumänien und der Türkei – und Kindergärten und Thora-Schulen in Syrien und Palästina.
Erst ab den Jahren 1904 und 1905 konzentrierte sich der Hilfsverein aufgrund der Verschärfung der Pogrome im Osten auf die Aufgabe, die Auswanderung aus den Ländern, in denen die Lebenssituation der jüdischen Bevölkerung existentiell bedroht war, systematisch zu organisieren. In Berlin wurde das ‚Zentralbüro für Auswande-rungsangelegenheiten’ gegründet, Informationsstellen und Grenzbüros regulierten die Ankunft und Betreuung. Bis 1914 passierten 700.000 osteuropäische jüdische Migranten Deutschland, von denen über 210.000 vom Hilfsverein betreut wurden.
Nach Ende des Ersten Weltkriegs war die Anzahl der jüdischen Hilfsorganisationen, die jetzt über einen Dachverband und verbesserte Möglichkeiten des Zugriffs auf die staatliche Fürsorge verfügten, stark angewachsen. Aus diesem Grund spezialisierte sich der ‚Hilfsverein der deutschen Juden’ jetzt darauf, seine Angebote auf die Gruppen von Flüchtlingen zu richten, deren Versorgung nach wie vor als unzureichend zu betrachten war. Um seine Eigenständigkeit zu wahren, gründete er 1921 eine Arbeitsgemeinschaft mit den deutschen ‚Synagogen-Gemeinden’ und erklärte sich bereit, in diesem Kontext als Zentralstelle für ostjüdische Aus- und Durchwanderer zu fungieren. Neben dem Zentralbüro in Berlin behielt er seine Grenzbüros und seine Auswanderungsbüros in Bremen und Hamburg sowie seine Bahnhofshilfe in Berlin und Osnabrück bei. Er betrieb auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen und international arbeitenden jüdischen Organisationen, weil es nur so möglich war, die immer komplizierter werdende jüdische Auswanderung zu steuern.
Die Wanderfürsorge als Aufgabe der jüdischen Wohlfahrtspflege
Nach dem Ersten Weltkrieg entwickelte sich die jüdische Arbeits- und Wander-fürsorge zu einem der wichtigsten Arbeitsbereiche der allgemeinen jüdischen Wohlfahrtspflege. Die Zahl der eingewanderten jüdischen Bevölkerungsgruppen – seien es Ostjuden auf dem Weg nach Westen, oder arbeitslose Juden auf der Suche nach Beschäftigung im In- und Ausland – war nach einer Unterbrechung während des Ersten Weltkriegs erneut sprunghaft angestiegen. Die chaotischen Verhältnisse in den auseinanderbrechenden und neu gegründeten Staaten Osteuropas lösten große Fluchtwellen aus. Da gleichzeitig die Einwanderungsbeschränkungen der westlichen Staaten schärfer wurden, blieb zwangsläufig eine beträchtliche Zahl der flüchtenden Juden im Durchgangsland Deutschland.
Zwischen 1914 und 1921 wanderten etwa 100.000 Ostjuden nach Deutschland ein, von denen sich nur ca. 55.000 dauerhaft hier niederließen. Seit Beginn der Weimarer Republik waren diese Personen auch als Ausländer und teilweise Staatenlose nicht mehr ausschließlich auf die spezifischen Einrichtungen der jüdischen Wohlfahrts-pflege in Deutschland angewiesen, da die Wohlfahrtsgesetzgebung in der Weimarer Republik auch die Versorgung von Ausländern in Deutschland vorsah – sie waren keine ‚unerwünschten Ausländer’ mehr.
Spätestens seit der Einführung der Verordnung über die Fürsorgepflicht im Jahre 1925 war die Gesetzeslage dafür eindeutig: „Hilfsbedürftigen durchreisenden Ausländern muss die öffentliche Fürsorge Verpflegung, Übernachtung, in Krank-heitsfällen Arzt, Medikamente sowie Krankenpflege gewähren, gegebenenfalls müssen auch Bestattungskosten bezahlt werden. Die jüdische Wanderfürsorge einer Reihe von Städten macht bereits von diesen gesetzlichen Bestimmungen mit Erfolg Gebrauch.“ Diejenigen jüdischen Einwanderer, welche beschlossen in Deutschland zu bleiben, mussten allerdings damit rechnen ausgewiesen zu werden, wenn sie dauerhaft diese Formen der Unterstützung in Anspruch nahmen.
Die 1917 unter dem Namen ‚Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden’ (ZWST) gegründete Dachorganisation der jüdischen Hilfsorganisationen konnte sich deshalb in der Weimarer Republik zum einen darauf konzentrieren, ihrer Klientel den Weg zur staatlichen Fürsorge zu ebnen, auf die sie jetzt einen Rechtsanspruch hatte. Gleichzeitig erwies es sich angesichts der immer spürbarer werdenden anti-semitischen Tendenzen im Lande als zweckdienlich, mittels der eigenen Ressourcen Strategien zu entwickeln, durch welche die öffentliche Wohltätigkeit für die Unterstützung notleidender jüdischer Bevölkerungsgruppen nur begrenzt in Anspruch genommen werden musste.
Die aufwendige Betreuung der zahlreichen jüdischen Durchwanderer und Zuwan-derer durch die Vertreter der jüdische Wohlfahrtspflege in Deutschland war deshalb nicht nur ein Symbol des Mitgefühls für die vom Schicksal benachteiligten ausländischen Glaubensgenossen, sondern auch ein Prüfstein für den Grad der Integration, ebenso wie für die Sonderstellung der jüdischen Bevölkerung im Staate – und für die sozialpolitischen Rechte und Pflichten, die sich daraus ableiten ließen.
Neben der Zentralstelle, welche sich aufgrund dieser schwierigen Aufgabenstellung auf die professionelle Lösung der anstehenden sozialen Probleme der jüdischen Einwanderer konzentrierte, gab es eine ganze Anzahl von weiteren Initiativen, denen es vorrangig um die politischen Rechte der Ostjuden ging: 1918 wurde die ‚Vereinigung jüdischer Organisationen Deutschlands zur Wahrung der Rechte der Juden des Ostens’ (VIOD) gegründet und 1919 der ‚Verband der Ostjuden’. Auch wenn der VIOD nur ein Jahr lang bestand, sind seine Forderungen, die sich vor allem auf die Gleichberechtigung der osteuropäischen Juden als deutsche Staatsbürger und ihr Recht auf Pflege der ‚jiddischen’ Kultur richteten, doch bemerkenswert.
Der ‚Verband der Ostjuden’ schloss sich aus unterschiedlichen ostjüdischen Vereinen zusammen und bezweckte die „Wahrung der politischen, sozialen und kulturellen Interessen der in Deutschland lebenden Ostjuden auf der Grundlage des jüdischen Volkstums“. Bereits Ende 1920 übertrug auch dieser Verband seine sozialen Aufgaben dem 1919 gegründeten ‚Arbeiterfürsorgeamt der jüdischen Organisationen Deutschlands’ und unterstützte es finanziell.
Formen der Hilfe und Unterstützung
Auch wenn die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen innerhalb der jüdischen Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen im Bereich der Wandererfürsorge aus heutiger Sicht unübersichtlich wirken, weil eine umfassende Erforschung ihre Aktivitäten noch aussteht, so gibt es doch eine Vielzahl von aussagekräftigen Informationen über die sozialen Tätigkeiten, die damals erfolgt sind.
Die Fürsorge für die osteuropäischen Emigranten fand in erster Linie in den großen Überseehäfen und zentralen Bahnhöfen statt. Hier wurden diejenigen, welche auswandern wollten, mit den notwendigen Informationen über weitere Reise-möglichkeiten, mit Verpflegung und Dokumenten versorgt. Falls sich die Reise aufgrund fehlender Papiere, Krankheit oder Geldmangel verzögern sollte, erhielten sie Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Arbeit.
Für die Betreuung der Auswanderer war die Zusammenarbeit der internationalen Hilfsorganisationen von ganz wesentlicher Bedeutung, um stets über die notwendigen Informationen zu Einwanderungsmöglichkeiten, -bedingungen und -beschränkungen der einzelnen Einreiseländer zu verfügen. Durch die internationalen Kontakte war es auch möglich, die Reisenden an die jeweils vor Ort tätige Organisation weiter zu verweisen.
Während das ‚American Joint Distribution Committee’ (Joint) und die ‚Alliance Israélite Universelle’ (AIU) hauptsächlich Unterstützung und (Wieder)Aufbauarbeit in Osteuropa leisteten, betreuten die ‚Hebrew Sheltering and Immigrant Aid Society of America’ (HIAS), das ‚Vereinigte Komitee für jüdische Auswanderung’ (Emigdirect) und die ‚Jewish Colonization Association’ (JCA) die ostjüdischen Migranten auf ihrem Weg in den Westen und unterstützten sie nach ihrer Ankunft in Nord- oder Süd-amerika. 1927 gründeten HIAS, JCA und Emigdirect einen gemeinsamen Verwal-tungsrat (HICEM) mit Sitz in Paris. In den Jahren 1905 bis 1914 schuf die JCA in Russland eine ausgedehnte Organisation, welche die Auswanderer von der Abreise bis zur Ankunft unterstützte. Mit der Hilfe von mehr als 400 örtlichen Komitees, wurde dadurch jährlich 60.000 bis 80.000 Emigranten zur Ausreise verholfen. Die HIAS beförderte zwischen 1920 und 1925 fast 250.000 Auswanderer nach Amerika und vermittelte ca. zwei Millionen Affidavits (Einreisegenehmigungen) und andere Dokumente. 1925 gründete die JCA – gemeinsam mit Emigdirect und dem Joint – das ‚United Evacuation Committee’ das sich vor allem der in den europäischen Hafenstädten gestrandeten Emigranten annahm, die nicht über eine Einreisebewilligung von der US-amerikanischen Regierung verfügten.
Die jüdischen Hilfsvereinigungen in Deutschland hatten in erster Linie das Ziel, die Emigranten so schnell und gut wie möglich weiter zu befördern. Der ‚Hilfsverein der deutschen Juden’ hatte das Ziel, „den Emigrierenden den besten Weg und das richtige Ziel […] zu zeigen, und die auf dem Weg Befindlichen vor den Härten der Auswanderung, vor Ausbeutung, körperlichen und sittlichen Gefahren zu schützen, unverschuldet in Not geratenen Emigranten helfend zur Seite zu stehen und ihnen in Krankheits- und Unglücksfällen die Fortsetzung der Reise zu ermöglichen.“ Wie bereits erwähnt, beförderte der Hilfsverein bis 1914 über 200.000 Emigranten und verausgabte dafür 2,5 Millionen Mark.
In der Weimarer Republik nahm die Bedeutung der Durchwanderung ab und die der Einwanderung zu: Die Unterstützung der nach Deutschland eingewanderten Ostjuden erforderte neben Maßnahmen der Wanderfürsorge auch unterschiedliche Angebote aus dem Bereich der Arbeitsfürsorge, weil jetzt die Integration der Ostjuden in den deutschen Arbeitsmarkt im Vordergrund stand. Diese Aufgabe gestaltete sich aufgrund der Rechtslage und herrschender Vorurteile schwierig, weil der Anteil von Männern, die sich weigerten eine Arbeit am Sabbat anzunehmen, vergleichsweise hoch war.
1918 wurde deshalb das ‚Arbeiterfürsorgeamt der jüdischen Organisationen Deutschlands’ (AFA) auf Initiative des ‚Hilfsverein der deutschen Juden’, des ‚Jüdischen Volksvereins’ und der ‚Zionistischen Vereinigung für Deutschland’ gegründet. Im November 1919 wurde dem Arbeiterfürsorgeamt die Aufgabe übertragen, sich dergestalt um die zugewanderten ostjüdischen Arbeiter zu kümmern (Personenfeststellung, Fürsorge, Arbeitsvermittlung und Interessenvertretung), dass sie der öffentlichen Fürsorge nicht zur Last fielen und eine Ausweisung nicht erfolgen musste. Da die Aufgaben des AFA sich nicht nur als ein Nachkriegsphänomen, sondern als umfangreiche Daueraufgabe erwiesen, wurde die Einrichtung 1925 in die ‚Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge und Arbeitsnachweise’ umgewandelt, die ab 1930 fester Bestandteil der ZWST war.
Scholem Adler-Rudel fasst die vielfältigen Arbeitsbereiche und Wirkungsweisen folgendermaßen zusammen: „[The Arbeiterfürsorgeamt] had developed into a unique institution with semi-consular responsibilities for foreign and stateless Jews. It gave them political, social and legal protection. [… It] initiated and established numerous social institutions, such as vocational guidance – training and retraining – labour exchanges for all trades and professions, workers’ cooperatives, provisions for emergency work, reorganised the care for homeless people and transmigrants and trained and educated a new generation of Jewish social workers who looked upon their calling as a national responsibility.“
Ostjuden und Westjuden – Affinitäten und Abgrenzungen
Der beeindruckende Umfang des Einsatzes von Hilfeleistungen und die Beteuerungen der brüderlichen Hingabe, mit denen sie erfolgt sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die Zuwanderungsbewegung der Ostjuden nach Westeuropa auch Schwierigkeiten bereitet und Widersprüchlichkeiten erzeugt hat.
Die Ostjuden gehören wie die deutschen Juden zu den Aschkenasim und waren aufgrund der zentraleuropäischen Judenverfolgungen im Spätmittelalter in osteuropäische Länder ausgewandert. Die jeweils spezifischen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Prägungen, welche als Folge der unterschiedlichen Rahmenbedingungen jüdischer Existenz in West und Ost zu verzeichnen waren, führten jedoch zu gegenseitigen Abgrenzungen, welche nicht nur die kulturellen Differenzen, sondern auch den gesellschaftlichen Status betonten.
Ab 1910 fand der Begriff ‚Ostjude’ in den deutschsprachigen Ländern Verbreitung, gleichermaßen genutzt von Juden und Deutschen. Neben der Herkunftsbezeichnung schwangen bei dieser Bezeichnung weitere – vorwiegend negativ belastete – Zuschreibungen mit. Vor allem im Zusammenhang mit dem Problem der steigenden Arbeitslosigkeit nach dem Ersten Weltkrieg sprachen deutsche Politiker von der ‚Ostjudenfrage’ oder sogar von der ‚Ostjudengefahr’.
Im Gegensatz zu den ‚modernen’ emanzipierten und akkulturierten Juden, die inzwischen – teilweise in führenden Positionen – Eingang in die Politik, Wissenschaft, Justiz, Wirtschaft und Kultur gefunden hatten, galten die Ostjuden als laut, roh, unsittlich und kulturell rückständig. Viele deutsche Juden fürchteten um ihre noch junge und wenig gefestigte Gleichberechtigung und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung, zumal die zugewanderten Ostjuden teilweise in fataler Weise den antisemitischen Klischees entsprachen und so der antisemitischen Propaganda neuen Auftrieb gaben.
Obwohl es in Deutschland Juden gab, welche den Einwanderern aus dem Osten gegenüber deutliche Abgrenzungsbemühungen vollzogen, verhielt sich die jüdische Wohlfahrtspflege – wie die Beispiele in diesem Beitrag gezeigt haben – ihnen gegenüber keineswegs unbeteiligt: Sie zeigten ihr Mitgefühl und ihre Mitverant-wortung in Form von sozialen Hilfsangeboten, die sich auf alle Bereiche und Phasen der Migration bezogen. Typisch für ihre Einstellung ist eine Aussage von Friedrich Ollendorff, einem der führenden Vertreter der jüdischen Sozialarbeit seiner Zeit. Er bekräftigte „die Verpflichtung der deutschen Juden gegenüber den Ostjuden“ und betonte, „dass das Schicksal der jüdischen Gemeinschaft in den einzelnen Ländern zu innig aneinander gekettet sei, als dass man hier von irgendwelcher Trennung reden dürfte.“
Außerdem hatte die ‚jiddische’ Sprache und Kultur der Ostjuden eine gewisse exotische Ausstrahlung, welche ihr teilweise Kultcharakter verlieh. Vor allem im Bereich der Musik und Dichtung galten jiddische Klänge und Sprachelemente als ‚chic’ – die Beschäftigung mit der jiddischen Grammatik wurde als lehrreiche Auseinandersetzung mit den eigenen Wurzeln interpretiert.
Die Beziehung zwischen Ostjuden und Westjuden war deshalb in Deutschland durch ein besonderes Spannungsverhältnis von Affinität und Abgrenzung bestimmt: durch eine Vielzahl sozialer und kultureller Widersprüche, welche dieses Verhältnis ebenso belastet wie bereichert haben.
Aber alle diese Bemühungen um Nähe ebenso wie um Distanz – alle Anstrengungen der Klärung von Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Religion, der Sprache und der Kultur sind durch den Umschwung der politischen Rahmenbedingungen in Deutschland zur Farce geworden. Durch die Nürnberger Rassegesetze sind sie mit einem Federstrich hinfällig geworden. Das Schicksal der jüdischen Gemeinschaft war in der Tat zu sehr aneinander gekettet, als dass eine Trennung möglich gewesen wäre.
Die Rolle des Zionismus
Neben der Ambivalenz des Verhältnisses zwischen Westjuden und Ostjuden gab es noch einen anderen kulturhistorischen Faktor, der für das Selbstverständnis der Helferinnen und Helfer im Bereich der jüdischen Wanderfürsorge eine bedeutsame Rolle gespielt hat: Das Aufkommen des Zionismus am Ende des 19. Jahrhunderts.
Durch das Bekenntnis zu einer Heimat und dem Recht auf Sesshaftigkeit in Palästina bekam die Wanderfürsorge nicht nur ein neues Ziel, sondern auch neue Aufgabenstellungen und methodische Herausforderungen.
Es ging jetzt nicht mehr ausschließlich darum, innerhalb der jeweiligen ‚Diaspora` bessere Lebensbedingungen zu schaffen und – wenn das nicht möglich war – die Flucht in andere Regionen mit günstigeren Voraussetzungen zu ermöglichen. Es ging auch nicht mehr darum, sich so gut wie möglich an die jeweiligen nationalen Erfordernisse anzupassen, um sich durch maximale Assimilation optimale Lebensverhältnisse zu verschaffen.
Der Zionismus eröffnete stattdessen die Perspektive, sich dauerhaft an einem Ort niederzulassen, an welchem die Juden nicht die ‚Fremden’ oder die ‚Anderen’ zu sein brauchten, sondern die ‚Eingeborenen’, die Verantwortlichen und die Herren waren. Dass dieser Ort erst weitestgehend neu erschaffen werden musste und von seinen Ausgangsbedingungen her alles andere als verlockend war, sollte die zukünftigen Siedler nicht abschrecken, sondern herausfordern.
Für die jüdische Wanderfürsorge ergaben sich aus diesen Rahmenbedingungen eine ganze Reihe von Aufgaben: Der Auswanderung musste eine gezielte ideologische Aufklärungsarbeit vorausgehen; die schwierigen Lebensverhältnisse mussten verdeutlicht und die Existenz darunter vorbereitet werden. Vor allem war es erforderlich, neue berufliche Qualifikationen zu fördern, welche sich in erster Linie an Aufgaben in den Bereichen des Handwerks und der Landwirtschaft zu orientieren hatten. Aufgrund dieser inhaltlichen Ausrichtung war der Einfluss der Zionisten besonders in den Bereichen, in denen es um Ausbildung und Umschulungen ging, wie beispielsweise der AFA (dem jüdischen Arbeiterfürsorgeamt) überaus richtungsweisend.
Es gehört zu den Besonderheiten und Stärken der jüdischen Wohlfahrt in Deutschland, dass sich Ostjuden und Westjuden, aber auch Zionisten und ‚Assimilierte’ nicht gegenseitig ausgegrenzt und bekämpft haben, auch wenn ihre jeweilige Orientierung die Zusammenarbeit teilweise nicht einfach gemacht hat. Der Aufbau von Palästina war nur möglich, weil alle jüdischen Organisationen die Bereitschaft zeigten, diesen finanziell zu unterstützten und – soweit möglich – auch an der Vorbereitung für die Besiedlung dort mitzuwirken.
Dass all die Schlüsselfiguren der Sozialen Arbeit in Deutschland, welche aus jüdischen Familien stammten, aber aufgrund ihrer ‚deutschen’ Identität weder in lokalen jüdischen Organisationen noch im Rahmen der ‚Jugendalijah’, sondern als Dozentin einer Sozialen Frauenschule, als Jugendamtsleiter oder im Vorstand der Arbeiterwohlfahrt tätig waren, wenig explizite Beziehungen zu Palästina hatten, ist nachvollziehbar.
Aber auch die Mehrheit dieser ’deutschen Jüdinnen und Juden’ hat – vermutlich – keinen Anti-Zionismus praktiziert. Sie haben ihre Schülerinnen und Mitarbeiter zwar nicht dazu motiviert, in das ‚so wenig gelobte Land’ zu gehen, aber sie haben sich auch nicht von Palästina-Protagonisten aus den eigenen Reihen distanziert. Außer Frage steht der Umstand, dass die meisten von ihnen die Bedeutung Palästinas erst nach 1933 erkannt haben.
Lehren für die Selbsthilfe nach 1933
Mit Beginn der Herrschaft des NS-Regimes stieg die seit Beginn der Weimarer Republik zugunsten der Einwanderung deutlich zurück gegangene Zahl der ostjüdischen Durchwanderung wieder sprunghaft an: Insgesamt flohen ab 1933 etwa 280.000 Jüdinnen und Juden aus Deutschland – vor allem in die USA und nach Palästina.
Über die Voraussetzungen und die Umstände der Flucht liegt eine überwältigend große Anzahl von Forschungsberichten und biographischen Zeugnisse vor. Diese verdeutlichen die wichtigsten Faktoren, welche die Motive, die Richtung, die Probleme und die Erfolge einer Flucht beeinflusst haben. Dazu gehören vor allem: Das Geschlecht, das Alter, die Einkommensverhältnisse, die politischen und religiösen Bindungen, die internationalen Kontakte und die individuelle Flexibilität. Daneben spielten aber auch noch andere Faktoren eine wesentliche Rolle: Die Nähe zu bestimmten jüdischen Organisationen und die internationale Vernetzung dieser Einrichtungen.
Die häufig überlebenswichtige Bedeutung dieser Beziehungen zu gut funktionierenden Organisationen verweist auf die am Anfang dieses Artikels formulierte These, dass die Erfahrungen und Strukturen der jüdischen Wanderfürsorge vor 1933 eine wesentliche Voraussetzung und Grundlage der jüdischen Selbsthilfe in der NS-Zeit waren. Diese These soll am Beispiel der Darstellung der ‚interterritorialen Kinderfürsorge’ durch Käthe Rosenheim erhärtet werden.
Rosenheim schreibt: „Ausgeprägtes soziales Verantwortungsgefühl für die jüdische Gemeinschaft in aller Welt hat schon früh zu interterritorialer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendfürsorge geführt. Denn die Nöte des jüdischen Kindes (…) appellieren mit besonderer Dringlichkeit an die Hilfsbereitschaft. Und der Geist jüdischen Familienlebens erweckt stets von neuem die Aktivität jüdischer Menschen in aller Welt.“ Rosenheim zählt in der folgenden Darstellung der Einrichtungen, die sich in diesem Bereich besonders engagiert haben, folgende Angebote auf: Das Schulwerk der ‚Alliance Israélite’, das bereits seit dem 19. Jahrhundert vor allem im Orient tätig war und insgesamt 35.000 Kinder betreut hat. Den ‚Hilfsverein deutscher Juden’, der bereits zwei Jahre nach seiner Gründung 1901 50 Anstalten mit etwa 7000 Kindern und Jugendlichen in Osteuropa und Palästina unterhielt. Das ‚American Joint Distribution Committee’, das 20.000 Kinder in Osteuropa mit Speisungen und Freizeiten versorgt hat. Und den ‚Bnei-Brith-Orden’, der die Kinder seiner Logen-brüder mit Nahrungsmitteln und Kleidung versorgte.
Diese Angebote, so betont sie, seien aber immer nur für eine begrenzte Zahl besonders benachteiligter Kinder erfolgt. „Vor den Juden in Deutschland und damit auch vor den Juden der ganzen Welt steht jetzt aber die Aufgabe der Auswanderung aus Deutschland in weitestem Ausmaß und ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Notwendigkeit.“ Obwohl Rosenheim keineswegs die Tatsache negiert, dass diese Aufgabe alle bisherigen Herausforderungen in den Schatten stellen, verleugnet sie aber bei der Darstellung der seit 1933 erfolgten Hilfsaktionen für Kinder- und Jugendliche auch nicht die historischen Wurzeln, denen es zu verdanken ist, dass bemerkenswerte Teile der Fluchthilfe aus Deutschland ebenso wie die Integration in die neue Lebenswelt im Ausland durchaus professionell erfolgen.
Mit dem Ende des Faschismus haben sich Herausforderungen an die jüdische Wanderfürsorge – an Fluchthilfe, spontane Hilfsprogramme und langfristige Integrationsangebote – nicht erledigt. Noch immer gibt es an jeweils wechselnden Orten und unter jeweils wechselnden Bedingungen die Notwendigkeit, an die Traditionen anzuknüpfen, die so eng mit der Geschichte der jüdischen Wohlfahrt verbunden sind – und aus den Erfahrungen dieser Geschichte zu lernen.
Verena Henning, geb. 1967, ist Erziehungswissenschaftlerin und hat über das Thema der Jüdischen Wohlfahrt in der Weimarer Republik 2007 an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg promoviert. Kontaktadresse: verena.hennings@t-online.de
Sabine Hering, geb. 1947, ist Professorin i.R. für Sozialpädagogik, Gender und Wohlfahrtsgeschichte an der Universität Siegen. Seit 2003 ist sie Mitglied des Arbeitskreises ‚Die Geschichte jüdischer Wohlfahrt in Deutschland’. Kontakt: Hering@paedagogik.uni-siegen.de
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Dieser Beitrag ist ursprünglich gedruckt erschienen: Verena Hennings/Sabine Hering: Wanderfürsorge und soziale Stiftungen als Grundsätze der jüdischen Wohlfahrt (1880-1933). In: Gisela Hauss/Susanne Maurer (Hg.): Migration, Flucht und Exil im Siegel der Sozialen Arbeit. Haupt Verlag – Bern Stutthgart Wien 2010, S. 207-226.
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sabinehering (3. März 2016). Jüdische Wanderfürsorge. Arbeitskreis Jüdische Wohlfahrt. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axll